1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Reparaturaufträge, Abschlepp- und Bergedienste sowie sonstige Dienstleistungen, die zwischen der Werkstatt und dem Kunden abgeschlossen werden.
  1. Vertragsabschluss
Ein Auftrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot der Werkstatt annimmt oder die Werkstatt mit der Ausführung der Arbeiten beginnt. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  1. Leistungen und Preise
Die Werkstatt führt Reparatur-, Instandsetzungs-, Berge- und Abschlepparbeiten fachgerecht aus. Der Kunde erhält auf Wunsch einen Kostenvoranschlag, der unverbindlich ist. Sollte sich während der Arbeiten ein Mehraufwand ergeben, wird der Kunde informiert.
  1. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarte ist möglich. Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung vor Fahrzeugübergabe verpflichtet.
  1. Gewährleistung und Garantie
  • Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
  • Die Werkstatt gewährt darüber hinaus eine Garantie von 6 Jahren auf durchgeführte Reparaturen.
  • Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich gemeldet werden.
  1. Bereitstellung und Nutzung von Leihwagen
  • Leihwagen werden gegen Gebühr oder als Serviceleistung zur Verfügung gestellt.
  • Der Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Ein Mindestalter oder eine Kaution sind nicht erforderlich.
  • Der Leihwagen ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls wird eine Betankungspauschale berechnet.
  • Der Kunde haftet für selbstverschuldete Schäden und trägt die Selbstbeteiligung im Schadensfall.
  1. Bergen und Abschleppen von Kraftfahrzeugen und Anhängern
  • Das Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen und Anhängern erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
  • Die Kosten für das Abschleppen oder Bergen richten sich nach Aufwand, Entfernung und Einsatzart und werden dem Kunden vorab mitgeteilt, sofern möglich.
  • Die Werkstatt übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unabwendbare Umstände während des Abschleppens oder Bergens entstehen, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.
  1. Haftung der Werkstatt
  • Die Werkstatt haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
  • Keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl oder Vandalismus.
  1. Abholung des Fahrzeugs
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellung abzuholen. Andernfalls können Standgebühren berechnet werden.
  1. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Werkstatt.