- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Reparaturaufträge, Abschlepp- und Bergedienste sowie sonstige Dienstleistungen, die zwischen der Werkstatt und dem Kunden abgeschlossen werden.
- Vertragsabschluss
Ein Auftrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot der Werkstatt annimmt oder die Werkstatt mit der Ausführung der Arbeiten beginnt. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Leistungen und Preise
Die Werkstatt führt Reparatur-, Instandsetzungs-, Berge- und Abschlepparbeiten fachgerecht aus. Der Kunde erhält auf Wunsch einen Kostenvoranschlag, der unverbindlich ist. Sollte sich während der Arbeiten ein Mehraufwand ergeben, wird der Kunde informiert.
- Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarte ist möglich. Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung vor Fahrzeugübergabe verpflichtet.
- Gewährleistung und Garantie
- Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
- Die Werkstatt gewährt darüber hinaus eine Garantie von 6 Jahren auf durchgeführte Reparaturen.
- Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich gemeldet werden.
- Bereitstellung und Nutzung von Leihwagen
- Leihwagen werden gegen Gebühr oder als Serviceleistung zur Verfügung gestellt.
- Der Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Ein Mindestalter oder eine Kaution sind nicht erforderlich.
- Der Leihwagen ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls wird eine Betankungspauschale berechnet.
- Der Kunde haftet für selbstverschuldete Schäden und trägt die Selbstbeteiligung im Schadensfall.
- Bergen und Abschleppen von Kraftfahrzeugen und Anhängern
- Das Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen und Anhängern erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
- Die Kosten für das Abschleppen oder Bergen richten sich nach Aufwand, Entfernung und Einsatzart und werden dem Kunden vorab mitgeteilt, sofern möglich.
- Die Werkstatt übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unabwendbare Umstände während des Abschleppens oder Bergens entstehen, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.
- Haftung der Werkstatt
- Die Werkstatt haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
- Keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl oder Vandalismus.
- Abholung des Fahrzeugs
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellung abzuholen. Andernfalls können Standgebühren berechnet werden.
- Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Werkstatt.